So können Sie Ihren Sachkundenachweis bei uns einreichen

Damit wir Ihnen Pflanzenschutzmittel aushändigen dürfen, ist der Nachweis eines aktuellen Sachkundenachweises Pflanzenschutz gesetzlich vorgeschrieben. Wir sind verpflichtet, Pflanzenschutzmittel nur an Sachkundige zu verkaufen. Zum Nachweis ist der Besitz einer Sachkundekarte vorzuzeigen.

Alle Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten und die Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen, benötigen für die jeweilige Tätigkeit einen von der zuständigen Behörde ausgestellten, bundeseinheitlichen Sachkundenachweis. Die Bescheinigungen der Sachkunde wie z. B. bestimmte Berufsabschlusszeugnisse oder andere Befähigungsnachweise reichen nicht mehr aus. 

Die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln ist uns ausschließlich an Kunden mit einem deutschen Sachkundenachweis und einer deutschen Rechnungs- und Lieferanschrift erlaubt. Siehe auch: www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012

Sachkundenachweis Pflanzenschutz einreichen

Bitte senden Sie uns eine Kopie oder einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Sachkundenachweises Pflanzenschutz per E-Mail an

sachkundenachweis@meyer-shop.com

Erst nachdem wir eine Kopie Ihres Ausweises erhalten haben, wird Ihr Konto für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln freigeschaltet. Dies kann bis zu 48 Stunden dauern.

Bitte denken Sie auch daran uns eine Kopie zu senden, sobald Sie Ihren Fortbildungsnachweis aktualisieren. In der Regel muss der Nachweis alle drei Jahre aufgefrischt werden.

Wie sieht der Sachkundenachweis aus?

Der Sachkundenachweis Pflanzenschutz ist so groß wie eine Chipkarte und hat eine Vorder- sowie Rückseite.

LKW

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL

Wo beantrage ich den Sachkundenachweis?

Den Sachkundenachweis Pflanzenschutz beantragen Sie im Bundesland Ihres ersten Hauptwohnsitzes. Hier findet auch die Fortbildungsmaßnahme statt.
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Prüfungslehrgang können Sie Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz bei der entsprechenden Behörde im Bundesland Ihres ersten Hauptwohnsitzes beantragen. Dieser muss anschließend alle drei Jahre durch Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung aufgefrischt werden.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite Pflanzenschutz Sachkundenachweis unter: www.pflanzenschutz-skn.de

Weiterführende Informationen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ein Dokument veröffentlicht, in welchem Sie mehr über zugelassene und genehmigte Anwedungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, lesen können. Um das Dokument zu öffnen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

Zugelassene und genehmigte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.pdf (300 KB)

Darüber hinaus möchten wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht der Gefahrensymbole, welche im Umgang mit Gefahrstoffen relevant sind, an die Hand geben. Klicken Sie auf folgenden Link, um die Übersicht zu öffnen.

Kennzeichnung von Chemikalien.pdf (660 KB)



Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite "Hinweise zu Pflanzenschutzmitteln"

Hinweis zu Pflanzenschutzmitteln